Für alle Arbeitnehmer_innen nach Kollektivvertrag.
Die Arbeiterkammer (AK) hat umfangreiches Material auf ihrer Homepage.
Skripten des VÖGB zum Download - Ein Service des VÖGB - Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung
Folgende Links führen direkt zu den tagesaktuellen Gesetzestexten im RIS, dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes.
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In den deutschen Texten sind einige Verweise falsch (Stand 2017, Zitat aus „DSGVO, Sonderausgabe Manz 2017“) und die Übersetzung ist auch nicht 100%-ig richtig (ebendort). Die englische Version sei besser.
EU-DSGVO auf EUR-LEX
Der Kollektivvertrag der Universitäten Österreichs wird durch gesetzlichen Auftrag (UG, siehe oben) durch die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) auf Seiten der ArbeitnehmerInnen und dem Dachverband der Universitäten, beschickt durch die Universitäten, auf Seiten der ArbeitgeberInnen verhandelt.
Der Zentralausschuss der UniversitätslehrerInnen sammelt Links zu den einzelnen Informationsquellen an den Universitäten.
Hier wird exemplarisch die Organisation einer Universität angeführt. Durch das UG wurden es den Universitäten freigestellt, ihre „Organisationsform“ im Rahmen des UG „eigenständig“ zu bestimmen (UG, §§19 und 20). Einige blieben bei ihrer „alten“ Struktur, der Fakultäts- und Institutsgliederung, die einstigen medizinischen Fakultäten wurden zu eigenständigen Universitäten. Die größte österreichische Universität, die Universität Wien (Alma Mater Rudolphina), gab sich eine „neue“ Struktur: Aus den ehemals acht Fakultäten (inklusive medizinischer Fakultät) wurden die insgesamt achtzehn Fakultäten und Zentren der Universität Wien, sowie die Medizinische Universität Wien.